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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Anmeldung Anmeldungen können schriftlich, telefonisch, mündlich oder per e-Mail angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen verbind-lich sind und bei Rücktritt entsprechende Rücktrittsgebühren anfallen. .
2. Teilnehmerkreis Sofern bei den einzelnen Angeboten Teilnehmerbeschränkungen genannt werden, sind diese bindend und Grundlage der Ticketgültig-keit. Der Anmelder übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die in der Anmeldung genannten Angaben richtig und vollständig sind und erkennt sie damit an.
3. Zahlung Mit dem Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung werden Zahlungen wie folgt fällig: Zusammen mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises fällig, es sei denn, das in den Reise-bedingungen andere Beträge genannt werden. Geht der Anzahlungs-betrag nicht sofort oder innerhalb einer Woche nach Eingang der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung die Frist-zahlung nicht eingehalten, so kann Crazyrooms als Veranstalter bzw. Vermittler vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nicht-erfüllung verlangen. Steht uns ein Schadenersatz zu, so berechnet sich dieser nach dem unter "Rücktritt / Umbuchung" gelegten Pau-schalen. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung bis spätestens 30 Tage vor Inanspruchnahme des Hotels bzw. Reiseantritt zahlbar. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Übermittlung der Reiseunterlagen und auf Erbringung der Reise- bzw. Hotelleistung. Die Reise- oder Buchungsbestätigungen werden grundsätzlich erst bei vollständiger Bezahlung des Reisepreises zur Verfügung gestellt.
4. Rücktritt / Umbuchung Rücktritt seitens des Teilnehmers - Dieser sollte im Interesse des Reiseteilnehmers unter Beifügung der Reiseunterlagen schriftlich er-folgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Crazy-room. Als Rücktritt gilt außerdem Nichtantritt der Reise. Bearbeitungsgebühren bei Stornierungen über Crazyrooms betragen pro Person 10,- EUR, hinzukommen die Stornokosten des jeweils gebuchten Hotels oder Veranstalters. Bearbeitungsgebühr bei Um-buchungen für Crazyrooms betragen pro Person 10,- EUR, hinzu kommen die Umbuchungsgebühren des jeweils gebuchten Hotels oder Veranstalters. Bei Vermittlung von (Fremd-)Reisen und Linienflügen oder Flügen zu Sondertarifen gelten grundsätzlich die Bestimmungen des jeweiligen Veranstalters, Tickethändlers und der jeweiligen Flug-gesellschaft. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittkosten-versicherung und weiterge-hender Versicherungen wird empfohlen. Die Prämie ist mit der Anzah-lung auf den Reisepreis fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie. Der nachträgliche Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung ist nur innerhalb 7 Tagen nach Reisebuchung möglich. Bei kurzfristigen Bu-chungen (weniger als 14 Tage vor Reiseantritt) nur am Tag der Bu-chung. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur durch Stornierung und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages erfol-gen, soweit der Leistungsträger hierfür nicht besondere Regelungen vorgesehen hat. Im Falle von Stornierung und Umbuchung bleibt unser Anspruch auf Ersatz für entgangene Aufwendungen und entgangene Vermittlungsentgelte bestehen. Für einen Neuabschluss entstehet ggf. ein neuer Anspruch auf Kosten-ersatz und Provision, es sei denn, dass wir oder der Leistungsträger die Umbuchung zu vertreten haben. Für die Stornierung von touristi-schen Leistungen gelten wie bei allen vermittelten Reiseleistungen grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen der Verkehrsgesellschaften bzw. des Leistungsträgers oder Veran-stalters. Die Rücktrittskosten können bis zu 100% des Reisepreises betragen. Alle pauschalen Stornogebühren gelten pro Person bzw. pro Reise. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens gegenüber dem Leistungs-träger unbenommen.
5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter (bei Reisen)
Der Reiseveranstalter oder die beteiligten Verkehrsgesellschaften ha-ben unter folgenden Vorraussetzungen ebenfalls das Recht , vom Ver-trag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Ab-mahnung nachhaltig stört, andere durch sein Verhalten gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält, b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise nach Vertragsabschluß infolge nicht vor-hersehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, c) bis 21 Tage vor Abreise, wenn für die Ver-kehrsgesellschaften oder den Reiseveranstalter die Pflicht, die Reise durchzuführen, nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschrei-tung der Wirtschaftlichen Opfergrenzen, bezogen auf die Reise, be-deuten würden, es sei denn, dass die beteiligten Verkehrsgesellschaf-ten oder der Reiseveranstalter die dazu führenden Gründe zu vertreten hat. Kündigt eine Verkehrsgesellschaft oder der Reiseveranstalter den Ver-trag, dann verfällt der volle Reisepreis. Tritt eine Verkehrsgesell-schaft oder der Reiseveranstalter vom Vertrag wegen genannten Grün-de zurück, so werden dem Reisenden alle eingezahlten Beträge zu-rückerstattet, weitere Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlos-sen. Kün-digt eine Verkehrsgesellschaft oder der Reiseveranstalter den Vertrag nach Reisebeginn, so erhält der Reisende den Teil zu-rück, der den gesparten Aufwendungen entspricht. Vorbehaltlich an-derer Regelungen in den Allgemeinen Geschäftbedingungen der be-teiligten Verkehrsgesell-schaften / Reiseveranstalter haften wir als Vermittler bzw. Veranstalter. Bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf die Höhe der geleisteten Summe. Für unver-schuldete Ereignisse wird nicht gehaftet.
6. Änderungen Alle Zeitangaben sind Ortszeiten und unverbindlich. Verbindlich sind ausschließlich die in der Reisebestätigung eingetragenen Zeiten. Preisänderungen nach Abschluss des Vertrages sind aus sachlich be-rechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen ( Erhöhung der Beförde-rungspreise, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife oder ähnliches ) in dem Umfang möglich, wie nachzuweisende Tatsachen es rechtferti-gen. Bei Preisänderungen über 25% kann der Reiseteilnehmer inner-halb von 10 Tagen kostenlos zurücktreten und unverzüglich die Teil-nahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, sofern dies möglich ist.
7. Mitwirkungspflicht Im Schadensfall und bei Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen damit für Abhilfe gesorgt wird, sofern dies möglich ist. Alle Ansprüche verjähren 6 Monate nach der vorgesehenen Beendigung der Reise. Schäden und Gepäckverlust sind sofort der beteiligten Verkehrsgesellschaft oder dem Reiseveranstalter anzuzeigen, die/der darüber eine schriftliche Bestätigung auszustellen hat. Hieraus resultierende Ansprüche müs-sen innerhalb von 7 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich der Verkehrsgesellschaft oder dem Reiseveranstalter angezeigt werden.
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